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Was ist eine Bankvollmacht?

Welchen Sinn hat eine Bankvollmacht?

Über ein Bankkonto können nur der Kontoinhaber und dessen gesetzliche Vertreter verfügen. Sofern weiteren Personen das Recht eingeräumt werden soll, über das Konto verfügen zu können, müssen diese von dem Kontoinhaber bevollmächtigt werden.

Auch wenn die Bankvollmacht vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden kann, sollte nur vertrauenswürdigen Personen eine Verfügungsberechtigung eingeräumt werden.

Was darf ein Bevollmächtigter?

Der Bevollmächtigte darf über das Guthaben und eine eventuell eingeräumte Kreditlinie des Kontos (Dispositionskredit) verfügen. Er ist auch berechtigt, Wertpapierkäufe zu tätigen, wenn ein Depotkonto vorhanden ist. Allerdings darf der Bevollmächtigte keine neuen Kreditverträge abschließen oder bestehende ändern. Die Eröffnung von weiteren Konten und die Beantragung von Kreditkarten sind ihm untersagt.


Bankvollmacht über den Tod hinaus

Bei der Bankvollmacht über den Tod hinaus, beginnt die Verfügungsberechtigung mit dem Zeitpunkt der Erteilung und gilt bis zum Widerruf. Dieser kann durch den Kontoinhaber jederzeit erfolgen. Mit dem Tod des Kontoinhabers erlischt die Bankvollmacht nicht. Sie gilt weiter, bis wenigstens ein Erbe die Verfügungsberechtigung widerruft.

Der Bevollmächtigte darf nach dem Tod des Kontoinhabers weiterhin Verfügungen über das Konto vornehmen, ohne Erbnachweise vorlegen zu müssen.

Bankvollmacht für den Todesfall

Die Alternative ist eine Bankvollmacht für den Todesfall. Diese beginnt erst mit dem Tod des Kontoinhabers. Eine deartige Vollmacht ist sinnvoll, um z.B. unkompliziert Geld für eventuelle Beerdingungskosten vom Konto des Verstorbenen abheben zu können.