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Was ist ein Dauerauftrag?

Ein Dauerauftrag findet Verwendung, wenn ein Zahlungspflichtiger in regelmäßigen Abständen Beträge an den selben Empfänger überweisen muss. Sowohl der Betrag als auch der Verwendungszweck bleiben bei einem Dauerauftrag für den gewählten oder unbegrenzten Zeitraum konstant. Klassische Beispiele für die Nutzung eines Dauerauftrags sind die monatlichen Zahlungen der Miete, monatliche Beiträge für den Sportverein oder Überweisungen auf einen Sparvertrag.

Wie richtet man einen Dauerauftrag ein?

Der Zahlungspflichtige erteilt seinem Kreditinstitut einmalig den Auftrag die Zahlung bis auf Widerruf in einem festen Rhythmus zu einem festgelegten Termin auszuführen. Er hat die Möglichkeit den Dauerauftrag jederzeit zu ändern. Die Änderung erfolgt zum nächsten planmäßigen Ausführungstermin, wodurch er, zum Beispiel, eine Mieterhöhung berücksichtigen kann. Bei einer Filialbank kann man direkt einen Mitarbeiter mit der Einrichtung des Dauerauftrages beauftragen. Inzwischen kann man einen Dauerauftrag jedoch auch im Onlinebanking System jeder Bank selber erstellen. Die benötigten Angaben sind (außer dem Zahlungsrythmus) genau wie bei einer Überweisung.

Kann man einen Dauerauftrag kündigen?

Sofern ein abweichender Betrag zu überweisen ist, bietet es sich an, die Ausführung des Dauerauftrags auszusetzen und eine Einzelüberweisung auszuführen. Der Auftrag pausiert und lebt anschließend automatisch mit den bisher hinterlegten Angaben wieder auf.

Wird der Dauerauftrag nicht länger benötigt, kann er jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gelöscht werden. Die Löschung kann in der Regel noch am Tag vor der nächsten Ausführung durchgeführt werden. Die Einrichtung eines Dauerauftrages kann bei den meisten Banken spätestens 2 bis 3 Tage vor der geplanten Ausführung erfolgen.

Vorteile eines Dauerauftrages

Der Vorteil dieser Überweisungsalternative liegt darin, dass der Zahlungspflichtige die Termine für die Überweisung nicht selber überwachen muss.

Vergisst der Auftraggeber den Dauerauftrag fristgerecht zu löschen, so kann er versuchen, den irrtümlich überwiesenen Betrag durch einen Überweisungsrückruf zurückbuchen zu lassen. Das geht nur, sofern das Geld noch nicht beim Empfänger gutgeschrieben wurde.