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Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Definition: Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft gehört zur Gruppe der Handelsgesellschaften und ist eine juristische Person. Sie erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Handelsregister. Im Gegensatz zu den Personengesellschaften steht bei ihr das Kapital und die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund.

 

Die unterschiedlichen Formen einer Kapitalgesellschaft

Das Handelsgesetzbuch kennt drei Formen der Kapitalgesellschaften: die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich in der zur Gründung erforderlichen Kapitalausstattung. Für die Wahl der Gesellschaftsform ist auch entscheidend, wie zukünftig Kapitalerhöhungen vorgenommen und Beteiligungen ermöglicht werden sollen. Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft ist verhältnismäßig einfach, da viele Aktiengesellschaften an der Börse gehandelt werden. Es genügt eine Aktie zu erwerben, um durch sie am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt zu sein.

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft sind bei der Gesellschaft angestellt und müssen nicht zwingend an ihr beteiligt sein.

 

Bekanntmachung wichtiger Informationen

Mindestens einmal im Jahr findet eine Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung statt. Dort wird die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen. Die Ausübung der Stimmrechte und die Beteiligung am Bilanzgewinn sind an die Kapitalanteile gebunden, wobei meistens ein Anteil einem Stimmrecht entspricht

 

Gibt es Sicherheiten für Anteilseigner?

Bei einer Kapitalgesellschaft haftet im Rahmen einer Insolvenz nur das Gesellschaftsvermögen, das Vermögen der Anteilseigner haftet hingegen nicht.