Logo Udongo.de

Was ist eine Personengesellschaft?

Definition: Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, auch wenn sie ihr in manchen Punkten nahesteht. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, welches meistens wirtschaftlicher Natur ist. 

Eine Personengesellschaft ist eine Art von Gesellschaft, bei der die Gesellschafter (auch als Mitglieder oder Partner bezeichnet) natürliche Personen sind. In Deutschland gehören zu den häufigsten Arten von Personengesellschaften die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG).

 

Welche Formen einer Personengesellschaft existieren?

Die einfachste Art dieser Gesellschaftsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), die in kein Register eingetragen wird. Unter die Personenhandelsgesellschaften fallen die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), bei denen das Handelsgeschäft im Vordergrund steht.

Daneben existiert die Partnerschaftsgesellschaft, die häufig von Personen gewählt wird, die freie Berufe ausüben, sowie die Stille Gesellschaft.

In einer GbR haben die Gesellschafter gemeinsam das Geschäftsvermögen verwaltet und sind daher für die Schulden der Gesellschaft gesamtschuldnerisch haftbar. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die gesamten Schulden der Gesellschaft haftet und nicht nur für den Anteil, den er in die Gesellschaft eingebracht hat. Eine GbR wird in der Regel durch eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung gegründet und muss nicht notariell beurkundet werden.

Eine OHG ist eine Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern, die ihre Geschäfte unter einem gemeinsamen Firmennamen betreiben. Die Gesellschafter haben eine gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden der Gesellschaft und die Gesellschaft erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Eine OHG muss notariell beurkundet werden.

Es gibt auch andere Arten von Personengesellschaften, wie die Kommanditgesellschaft (KG) oder die Partnerschaft, die sich jedoch von den oben genannten in einigen wichtigen Punkten unterscheiden.

Die Geschäftsführer und die Verteilung der Gewinne

Die Geschäftsführung bei Personengesellschaften wird von den Gesellschaftern wahrgenommen. Diese sind namentlich im Handelsregister der Gesellschaft aufgeführt. Sofern nichts anderes in den Gesellschaftsverträgen vereinbart wurde, erfolgt die Gewinnverteilung nach Köpfen. Für den Fall, dass ein Gesellschafter verstirbt oder aus der Gesellschaft austritt, müssen Regelungen unter den Gesellschaftern getroffen werden. Eine Regel könnte die Abfindung durch Auszahlung eines Gesellschafters sein.

Was muss bei einer Gründung beachtet werden?

Für die Gründung einer Personengesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich, da die Gesellschafter persönlich, d.h. auch mit ihrem Privatvermögen, haften. Eine Ausnahme bilden die KG und die Stille Gesellschaft. Der stille Gesellschafter und die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Dafür beteiligen sie sich nicht an der Geschäftsführung.