Kostenloses Depot für den Nachwuchs
Gerade langfristig lohnt sich die Anlage in Aktien, Fonds und andere Wertpapiere. Bei einem Kinderdepot bietet sich die lange Anlagezeit an.
Zusätzlich locken steuerliche Vorteile, denn Kinder und Jugendliche jeden Alters können bereits den Steuerpauschbetrag nutzen. Wenn Eltern für ihre Kinder Geld anlegen möchten, sollten sie das Depot auf den Namen des Kindes eröffnen.
Nicht alle (Direkt)Banken eröffnen jedoch Depots für Minderjährige. Wir stellen Direktbanken vor, die Depots für Kinder und Jugendliche führen und eine unkomplizierte Depoteröffnung anbieten.
Anbieter
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pro Monat
Order
Beispiel für Gebühren
Extras
Erklärung s.u.
Besonderheiten
(Prämie, Anmerkungen etc)
Details
(weitere Infos)
ab 7,90€ außerbörslich
Käufe über Freebuys kostenlos möglich
Verkäufe kostenpflichtig
ab 15,85€ über Xetra
* Depot nicht bedingungslos kostenlos. Bedingungen siehe Detailseite des jeweiligen Depotkontos.
Das richtige Kinderdepot finden
Welches das richtige Kinderdepot ist, hängt auch ein wenig davon ab, wie und in was man mit dem Depot investieren möchte. Für den langfristigen Vermögensaufbau eignen sich Sparpläne. Viele Experten favorisieren ETF Sparpläne aufgrund der im Vergleich zu Fonds meist günstigeren Gebühren. Einige Direktbanken bieten kostenlose und vergünstigte ETF- oder Fonds-Sparpläne an.
Möchte man für den Nachwuchs lieber ab und zu direkt Aktien kaufen, so zahlt es sich aus, wenn das Depot günstige Ordergebühren bietet. Am besten wäre natürliche eine Kombination von kostenlosen Sparplänen und günstigen Ordergebühren (z.B. das onvista Depot, welches inzwischen leider erst ab 18 zu eröffnen ist)
Wir haben versucht die Depots für Minderjährige etwas nach ihren Stärken und Schwächen zu ranken. Die Ordergebühren und sonstige wichtige Informationen zum Depot finden Sie auf der jeweiligen Detailseite, die über den grünen Button „Informationen“ zu erreichen ist. Die Detailseite bezieht sich auf das normale Depot, welches sich jedoch von den Konditionen her nicht vom Depot für Minderjährige unterscheidet. Direkt zum Angebot gelangt man über die Links „zum Antrag“ bzw. „PDF-Antrag“.
Ein „Kinderdepot“ läuft auf den Namen eines Minderjährigen. Die gesetzlichen Vertreter müssen der Depoteröffnung zustimmen bzw. diese für das Kind vornehmen. Das eröffnete Depot unterscheidet sich bei den meisten Anbietern von der Ausgestaltung her jedoch nicht vom normalen Depot. Die meisten (Direkt)Banken sperren den Handel bestimmter risikoreicher Produkte wie z.B. Optionsscheine (S-Broker, ING DiBa, Comdirect) beim Junior Depot kategorisch. Der S Broker sperrt sogar generell den Handel an Auslandsbörsen beim Jugenddepot.
Technisch gibt es allerdings keine Unterschiede zwischen einem Depot unter 18 und einem Angebot für Volljährige. Die Handelssoftware und die Abwicklung sind bei beiden Depottypen identisch.
Am einfachsten ist die Depoteröffnung bei maxblue oder der consorsbank. Beim Depoteröffnungsantrag auf der Seite des online Brokers der Deutschen Bank müssen die persönlichen Daten des Depotinhabers (des Kindes) eingegeben werden. Wird aus dem Geburtsdatum auf einen Inhaber unter 18 geschlossen, wird direkt online nach den gesetzlichen Vertretern gefragt. Diese müssen ebenfalls ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum usw.) eingeben und sich später über das Postident Verfahren legitimieren.
Die Erziehungsberchtigten müssen das Konto zusammen eröffnen
Generell müssen bei einer Kontoeröffnung eines Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Bei einer alleinigen gesetzlichen Vertretung muss dies nachgewiesen werden (z.B. über eine Urkunde des Familiengerichtes über die Alleinvertretungsbefugnis). Die gesetzlichen Vertreter legitimieren sich über das Postident Verfahren, bei dem ein Postmitarbeiter die Ausweisdokumente überprüft.
Der Minderjährige kann (wenn vorhanden) über einen eigenen Personalausweis legitimiert werden. Ansonsten gibt es drei Dokumente, welche der Identitätsfeststellung dienen können.
Die Unterlagen müssen den Banken als beglaubigte Kopie (Beglaubigungen bieten Notare, Sparkassen, Schulen, öffentliche Behörden und gesetzliche Krankenkassen an) oder teilweise im Original eingereicht werden. Die Banken schicken Originale nach der Depoteröffnung umgehend wieder zurück.
Eventuell verlangen die Banken zusätzliche Unterlagen. Bei einem abweichenden Familiennamen der gesetzlichen Vertreter muss z.B. noch eine Heiratsurkunde eingereicht werden.
Wer Geld für sein Kind sparen möchte, kann dies entweder auf einem eigenen Konto oder Depot tun oder er eröffnet ein Konto bzw. Depot auf den Namen des Kindes. Der Vorteil bei der zweiten Variante ist, dass bei Zins- oder Spekulationsgewinnen nicht der eigene Sparerpauschbetrag, sondern der des Kindes genutzt wird. Bereits ab der Geburt steht jeder Person ein eigener Sparerpauschbetrag zur Verfügung.
Mehr als den Steuerpauschbetrag einsparen
Die comdirect rechnet sogar eine deutlich höhere maximale Ersparnis vor. Auf der Internetseite der Comdirect geht diese von einer maximalen jährlichen Ersparnis von über 9.000€ aus. Möglich macht dies die Nutzung des Sparerpauschbetrages des Kindes (801€) plus der Sonderausgabenpauschale (36€) und des Grundfreibetrages (8.472 €). Der Sparerpauschbetrag lässt sich bequem beim Depot hinterlegen. Anfallende Steuern werden direkt mir der Pauschale verrechnet.
Bei der Nutzung der Sonderausgabenpauschale und auch des Grundfreibetrages wird es komplizierter. Die steuerliche Behandlung hängt auch von den persönlichen Verhältnissen ab. Wer das Maximum an Steuern für sein Kind einsparen möchte , der sollte sich besser steuerlich beraten lassen. Einkünfte des Kindes können sich außerdem auf soziale Leistungen (z.B. auf das Kindergeld) auswirken, so dass ein Gespräch mit dem Steuerberater Sinn machen kann.
Bei einigen Anbietern soll ein Referenzkonto auf den Namen des Kindes (z.B. bei Flatex) hinterlegt werden. Geeignete kostenlose Konten finden Sie im Kinderkonten Vergleich. Ein Girokonto für den Nachwuchs macht in der Kombination mit einem Depot Sinn. Ein auf den Namen der Eltern lautendes Referenzkonto lässt sich bei den meisten Banken später allerdings auch problemlos noch gegen ein Konto auf den Namen des Kindes austauschen.
! Das Finanzamt sieht es nicht gerne, wenn Eltern die Pauschbeträge der Kinder ausnutzen und die angesparten Gelder später selber verwenden. Wer für sein Kind spart (unter Nutzung der Freibeträge des Kindes) der sollte das Gesparte nicht für eigene Zwecke verwenden. Ansonsten kann dies zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Wie weit das Finanzamt Geldverschiebungen zwischen Kinderkonto und dem Konto der Eltern nachprüft, können wir nicht sagen. Dennoch raten wir zur Steuerehrlichkeit. Das Einsparpotential ist über die vielen Jahre groß genug.
Im Idealfall zahlt man auf das Kinderdepot monatlich in einen Fonds- oder ETF Sparplan ein, lässt anfallende Ausschüttungen (und eventuell realisierte Kursgewinne) automatisch mit dem Sparerpauschbetrag des Kindes verrechnen und hat nach einigen Jahren als Starthilfe für den Nachwuchs zum Führerschein, Studium oder zur Ausbildung eine gute finanzielle Grundlage geschaffen.
Kinderdepot – Depots für Minderjährige im Vergleich
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Identitätsprüfung bei Minderjährigen
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- Unkomplizierte und schnelle Eröffnung des Kinderdepots
- Günstige Ordergebühren
- Viele günstige und kostenlose Sparpläne. Eignet sich daher zum regelmäßigen Sparen für das Kind in Fonds oder ETFs
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