Fremdwährungsgebühren, oft als Auslandseinsatzentgelt bezeichnet, werden dem Kunden durch das Kreditinstitut oder den Herausgeber der Kreditkarte in Rechnung gestellt. Sie fallen nur an, wenn man mit der EC- oder Kreditkarte in einer Fremdwährung (also nicht Euro) gezahlt hat.
Bei Zahlungen im Euroraum, in denen die Abrechnung auf Euro erfolgt, fällt keine Fremdwährungsgebühr an. Es ist nicht entscheidend, an welchem Ort der Einsatz der Karte erfolgt, sondern ob die genutzte Währung von der Kartenwährung abweicht. Ist letzteres der Fall, fällt die Fremdwährungsgebühr an. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich um eine bargeldlose Zahlung oder um eine Bargeldabhebung am Automaten handelt. Dennoch verlangen gerade viele Direktbanken keine Fremdwährungsgebühr bei Abhebungen am Geldautomat.
Auch bei Zahlungen im Internet können diese Gebühren anfallen. Die Gebühr für die Fremdwährung wird meistens in Prozent angegeben und beträgt zwischen 0,8 und 2,0 Prozent, wobei häufig auch eine Mindestgebühr vorgesehen ist. Es gibt nur wenige Kreditkarten ohne Fremdwährunsgegbühr.
Für die Berechnung der Gebühr wird der Transaktionsbetrag in Fremdwährung mit dem Devisenkurs in Euro umgerechnet. Anschließend wird anhand des Prozentsatzes die Gebühr in Euro ermittelt und mit der Mindestgebühr verglichen. Sofern die Mindestgebühr höher ist, wird diese verwendet, anderenfalls die mit dem vorgesehenen Prozentsatz errechnete Gebühr. Die Gesamtbelastung der Transaktion setzt sich zusammen aus dem in Euro umgerechneten Betrag zuzüglich der Fremdwährungsgebühr.
Was bedeutet die Fremdwährungsgebühr bei Kreditkarten?
Wann fällt eine Fremdwährungsgebühr an?
Wie hoch ist die Fremdwährungsgebühr bei Kreditkarten üblicherweise?
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